Schutzvertrag

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PiaMia

Schutzvertrag

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Schutzvertrag

Wir vermitteln alle unsere Katzen nur mit Schutzvertrag und einer Schutzgebühr.

Schutzvertrag

Der Schutzvertrag umfasst alle wesentlichen Punkte zum Schutz der Katze. Der Schutzvertrag ist einem deutschen Tierheimvertrag sehr ähnlich. Es werden darin alle Punkte zur artgerechten Haltung der Katzen geregelt.

Unsere Katzen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft werden, mit ihnen darf weder Handel betrieben noch gezüchtet werden.

Die Tiere gehen nach der Vermittlung in den Besitz des Adoptanten über. Die Tiere bleiben aufgrund VO 998/2003 jedoch lebenslang Eigentum der Tierhilfe Miezekatze e.V.

Den Schutzvertrag können Sie auf Wunsch gerne vorher einsehen.

Kopie des Personalausweises

Bitte schicken Sie zusammen mit dem unterschriebenen Schutzvertrag eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) mit.

Zusatzvereinbarung

Unser oberstes Ziel ist, das Katzenelend durch Kastration der Tiere, an der Wurzel zu bekämpfen.

Bei Adoption eines bei Übergabe noch nicht kastrierten Jungtieres, verpflichtet sich der Tierhalter, die Kastration zu veranlassen, sobald das Tier hierfür alt genug ist. Die Bescheinigung vom Tierarzt über die erfolgte Kastration des Tieres, ist uns unaufgefordert zuzuschicken.
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