Übernahmevertrag

Wir vermitteln alle unsere Katzen nur mit Übernahmevertrag und einer Aufwandsentschädigung.

Übernahmevertrag

Der Übernahmevertrag umfasst alle wesentlichen Punkte zum Schutz der Katze. Der Übernahmevertrag ist einem deutschen Tierheimvertrag sehr ähnlich. Es werden darin alle Punkte zur artgerechten Haltung der Katzen geregelt.

Unsere Katzen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft werden, mit ihnen darf weder Handel betrieben noch gezüchtet werden.

Die Tiere gehen nach der Vermittlung in den Besitz des Adoptanten über. Die Tiere bleiben aufgrund VO 998/2003 jedoch lebenslang Eigentum der Tierhilfe Miezekatze e.V.

Den Übernahmevertrag können Sie auf Wunsch gerne vorher einsehen.

Kopie des Personalausweises

Bitte schicken Sie zusammen mit dem unterschriebenen Übernahmevertrag eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) mit.

Zusatzvereinbarung

Unser oberstes Ziel ist, das Katzenelend durch Kastration der Tiere, an der Wurzel zu bekämpfen.

Bei Adoption eines bei Übergabe noch nicht kastrierten Jungtieres, verpflichtet sich der Tierhalter, die Kastration zu veranlassen, sobald das Tier hierfür alt genug ist. Die Bescheinigung vom Tierarzt über die erfolgte Kastration des Tieres, ist uns unaufgefordert zuzuschicken. Nach Eintreffen der Bescheinigung erhalten Sie 30,- Euro der Aufwandspauschale zurück erstattet.