Tollwut – „Rabbies” oder „Lyssa”

Die Tollwut ist eine tödlich verlaufende Virusinfektion, die durch den Tollwut-Virus, der aus der Gruppe der Rhabdo-Viren stammt, ausgelöst wird.

Die Katze infiziert sich über den Speichel Tollwut-infizierter Tiere, der durch Risse, Wunden, Kratzer oder durch Bisse in den Organismus gelangen kann. Der Rhabdo—Virus breitet sich dann von der infizierten Stelle über das Nervensystem im ganzen Körper aus, bis es das Gehirn der Katze erreicht hat.

Die Symptome der Tollwut äußern sich durch starke Unruhe, Nervosität, vermehrter Speichelfluss (Schaum vorm Mund), auffallende Scheu vor Wasser, Schluckbeschwerden, Schmerzen der verletzten Körperstelle, Angstzustände und im fortgeschrittenen Stadium eine zunehmende Lähmung, die zum Tod innerhalb von wenigen Tagen führt.

Die Inkubationszeit beträgt zwischen wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten. Dies ist davon abhängig, wie weit die infizierte Stelle vom Gehirn weg liegt und wie groß die Menge der übertragenen Tollwut-Viren war. Bei Katzen treten i. d. R. die ersten Symptome nach 2-3 Wochen auf.

Tollwut infizierte Tiere sind auffallend zutraulich, ihr komplettes Angriffsverhalten ist gestört – infizierte Katzen fallen durch eindringlich klagendes Miauen auf. Es wird zwischen „rasende Wut” (Tiere werden aggressiv und bissig) und die „stille Wut” (Lähmungserscheinungen) unterschieden, wobei diese das Endstadium der Krankheit ist.

Die Tollwut verläuft immer tödlich. Infizierte Tiere müssen laut Gesetz sofort getötet werden. Ebenso müssen die Tiere getötet werden, die nur Kontakt zu einem Tollwut infizierten Tier hatten oder bei denen der bloße Verdacht auf Tollwut besteht. Es sei denn, sie können eine gültige Tollwut-Schutzimpfung (nicht älter als 12 Monate!) aufweisen.

Tollwut-Verdachtsfälle und Tollwut-infizierte Tiere müssen umgehend dem zuständigen Veterinäramt und dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Vorbeugender Schutz gegen die Tollwut bietet die Impfung, die regelmäßig einmal jährlich wieder aufgefrischt werden soll. Die Impfung als Schutzbehandlung einer bereits infizierten, ungeimpften Katze ist jedoch gesetzlich verboten.

Bei Katzen, die nur im Haus leben und somit nicht gefährdet sind, weil sie keinen Kontakt zu anderen Tieren haben, brauchen nicht unbedingt gegen Tollwut geimpft zu werden.